Informationen zur “Freiwilligen Vereinbarung Naturschutz und Kanusport und -Tourismus im Naturpark Sternberger Seenland und dem Westteil des Naturparks Nossentiner- Schwinzer Heide”

Im Zusammenhang mit einem Managementplan für die europäischen Schutzgebiete (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) “Warnowtal mit kleinen Zuflüssen” und “Mildenitztal mit Zuflüssen und  verbundenen Seen” wurde mit Partnern der Region ein freiwilliger Handlungsrahmen erarbeitet, der zum dauerhaften Erhalt von europa- und bundesrechtlich streng geschützter Arten und Lebensräumen im Bereich der Fließgewässer von Warnow, Mildenitz und Bresenitz beitragen soll.
Eine Gefährdung für bodenlebende Fließgewässerarten wie die Bachmuschel (Unio crassus) und mehrere Fisch- bzw. Rundmaularten (Bitterling, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bach- und Flussneunauge) besteht vor allem in den Flachstrecken der Gewässer durch Grundberührung von  Booten.
Insbesondere für die Bachmuschel, die im Warnow-Einzugsgebiet einen Verbreitungsschwerpunkt hat, trägt Mecklenburg-Vorpommern eine zentrale Verantwortung in Deutschland und in Europa.
U.a. auf folgende Einschränkungen haben sich die Unterzeichner der freiwilligen Vereinbarung, die offen für weitere Partner und auch inhaltlich im Rahmen von AG-Sitzungen bzw. regelmäßigem Erfahrungsaustausch fortgeschrieben werden soll, geeinigt:

  1. Beachtung der 10 Goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur.
  2. Kein nächtliches Befahren der Gewässer (Schutz von nachtaktiven Arten wie Fischotter und Biber)
  3. Kein Befahren von bestimmten Abschnitten bei einer Wassertiefe von weniger als 30 cm an der flachsten Stelle (Link zur Beschreibung der Abschnitte einfügen). Die Abschnitte sind mit Pegelscheiben grün = befahrbar oder rot = nicht befahrbar an entsprechenden Ein- bzw. Aussetzstellen gekennzeichnet.
  4. Vermeidung der Befahrung bestimmter Abschnitte mit ganzjährig geringer Wasserführung (Bresenitz zwischen Garder- und Woseriner See, Teppnitzbach und Mildenitz-Altlauf  zwischen Rothen und Einlauf in den Trentsee) bzw. des mit vielen Wasserhindernissen versehenen Bereiches des Naturschutzgebietes “Klädener Plage und Mildenitz-Durchbruchstal”.

    Das Befahren der Warnow zwischen Brücke Langen Brütz und Brücke Zaschendorf ist mit Booten, Faltbooten, Kanus und anderen Wasserfahrzeugen untersagt (Naturschutzgebiets-VO / Behandlungsrichtlinie).

    Die erste freiwillige Vereinbarung wurde im April 2011 mit 14 Partnern geschlossen. Die überarbeitete Fassung dieser Vereinbarung wurde im Januar 2015 mit 19 Partnern ebenfalls für einen Zeitraum von zunächst 3 Jahren geschlossen.

Hier finden Sie den Gesamttext der Freiwilligen Vereinbarung zum Download im PDF-Format sowie die dazugehörige Kanu Übersichtskarte.